Datenschutzbeauftragter - Datenschutz & IT

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Datenschutzbeauftragter

Datenschutz

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Geben Sie Ihren Datenschutz in kompetente Hände!

Gesetzesgrundlage
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sind alle Unternehmen, die mehr als 9 Personen beschäftigen und personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte wird gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
Nutzen Sie die Erfahrung und die Fachkunde eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Daraus ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

  • Fachkompetenz für Fragen
    • ... des Datenschutzes
    • ... der IT- und Datensicherheit
    • ... des Datenschutzrechtes
  • Direkter Ansprechpartner für
    • ... die Geschäftsleitung
    • ... die IT-Abteilung
    • ... die Fachabteilungen
  • Moderne Datenschutz Management Software durch den
    • hohe Sicherheit für Ihre Datenschutzinformationen durch Speicherung in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum
    • verschlüsselte Speicherung
    • verschlüsselte Datenübertragung (SSL)
    • bidirektionaler Zugriff über Standard Webbrowser

Holen Sie sich Fachkompetenz in Ihr Unternehmen!

Für weitere Informationen können Sie hier mit uns Kontakt aufnehmen. Kontakt
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